Add-backs sind Anpassungen bei der Unternehmensbewertung, die gemacht werden, um ein faireres Ergebnis zu bekommen. Welche Arten von Add-backs angewendet werden, kann von Fall zu Fall variieren, abhängig von den individuellen Umständen des Unternehmens. Die gängigsten Arten von Add-backs sind:

  1. Nicht wiederkehrende Aufwendungen: Dies sind Ausgaben, die in einem bestimmten Geschäftsjahr aufgetreten sind, die aber in Zukunft nicht wieder vorkommen werden. Beispiele hierfür sind außergewöhnliche Rechtskosten oder Umstrukturierungskosten.
  2. Geschäftführerlohn (Owner’s Compensation Adjustments): Oft beziehen Unternehmenseigentümer einen unüblich hohen oder tiefen Lohn. Die Anpassung hier könnte sein, die Vergütung des Eigentümers auf einen marktüblichen Satz anzupassen.
  3. Familienmitglieder und Verwandte: Wenn Familienmitglieder oder Verwandte im Unternehmen beschäftigt sind und überdurchschnittlich hohe Gehälter erhalten, sollten diese Gehälter auf marktübliches Niveau angepasst werden.
  4. Mieten: Wenn das Unternehmen Gebäude oder Ausrüstung besitzt und diese an das Unternehmen des Eigentümers vermietet, aber keine marktüblichen Mieten zahlt, sollten Anpassungen vorgenommen werden, um die Mieten an den Marktwert anzupassen.
  5. Entfernung von Einmalposten: Einmalige Gewinne oder Verluste, die nicht zum Kerngeschäft gehören, sollten entfernt werden. Zum Beispiel der Verkauf von Vermögenswerten, die nicht zum Hauptgeschäft gehören.
  6. Verzinsung von Schulden: Wenn das Unternehmen Zinsen auf Schulden zahlt, die über den Marktzinsen liegen, sollte eine Anpassung vorgenommen werden, um die Zinskosten auf ein marktübliches Niveau zu senken.
  7. Vermietungen und Leasing: Anpassungen können vorgenommen werden, um die finanziellen Auswirkungen von Leasingverpflichtungen zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit Vermögenswerten wie Immobilien oder Ausrüstungen stehen.
  8. Änderungen der Abschreibungen und Amortisation: Die Abschreibungen und Amortisationen sollten auf der Grundlage von Abschreibungsperioden und Restbuchwerten angepasst werden, um eine genauere Darstellung des Unternehmenswerts zu erhalten.
  9. Veränderungen bei den Lagerbeständen: Wenn zum Bewertungszeitpunkt aussergewöhnlich hohe Lagerbestände vorhanden sind, die den Wert des Unternehmens beeinflussen, sollten Anpassungen vorgenommen werden.